Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1)    Diese Geschäftsbedingungen geltend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
         Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
         nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2)    Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, also für natürliche oder juristische Personen
         oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
         gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1)    Alle Angebote auf unseren Internetseiten sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere bei Preisen,
         Abbildungen und Prospekten. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben
         im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2)    Mit der Bestellung einer Ware bei uns erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
        Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung gegenüber uns oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende
        Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder
        schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden.
§ 3 Annahmeverzug
        Gerät der Unternehmer mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen,
        in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu
        verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Gewährleistung
(1)    Für Mängel an der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
         geleistet.
(2)    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
         (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
         Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmern jedoch kein Rücktrittsrecht
         zu. Der Unternehmer muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Empfang der Ware
         schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
         Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
         Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
         und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(3)    Wählt der Unternehmer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
        daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter
        Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadens-
        ersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht,
        wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen die Vertragsverletzung grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar arglistig
        verursacht haben.
(4)    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer uns
        den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 4 Abs. 2).
(5)    Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von unserer Seite oder des Herstellers
         als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine
        vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.


§ 5 Gefahrübergang – Versendung
(1)    Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Unternehmers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
         der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
         der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person 
         oder Anstalt auf den Unternehmer über.
(2)    Der Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.
(3)    Gibt der Unternehmer keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir die Ware nach dem uns geeignet
         erscheinenden Versandweg.
(4)    Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und die Ware ist mit einer Anerkenntniserklärung
         der Spedition, Post, Bahn oder eines sonstigen Paketdienstes sowie einer Abtretungserklärung des Unternehmers
         an uns einzusenden. Hiernach kann eine Ersatzlieferung durch uns erfolgen, soweit die Voraussetzungen einer
         Inanspruchstellung des Transportunternehmens gegeben sind und der Unternehmer alle hierfür erforderlichen
        Unterlagen und Informationen überreicht hat.


§ 6 Vergütung
(1)    Nach Auslieferung der Ware an den Unternehmer wird die Rechnung erstellt. Auf den reinen Warenwert gewähren
         wir bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen 2 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag
         netto ohne jeden Abzug fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.
         Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn noch  Forderungen aufgrund mindestens noch einer weiteren bereits fälligen
         Rechnung offen stehen.
(2)    Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
         durch uns anerkannt wurden. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegen-
         anspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
(3)    Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, den Unternehmer von weiteren Lieferungen, auch wenn Sie bereits
         bestätigt worden sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
         In Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Unternehmer dringend auf die Belieferung angewiesen ist, was
         dieser nach Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts unverzüglich anzuzeigen und zu belegen hat, wird nach
         bereits erteilter Bestätigung durch uns eine Belieferung nach Vorkasse oder per Nachnahme erfolgen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1)    Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Unternehmer sämtliche Forderung
         aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.
(2)    Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
         Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmer verpflichtet sich weiter-
         hin bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte, den Pfändenden
         sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen mündlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte
        (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen.
        Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel hat uns der Unternehmer,
        soweit noch Eigentumsvorbehalt besteht, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer hat jederzeit
        auf Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.


§ 8 Schlussbestimmungen
1)     Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2)    Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder-
        vermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
        Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen
       Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3)    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäfts-
         bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen
         Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt 
         werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

AGB-Version:  02.01.2012     Reha- Entwicklungs- und Vertriebs GbR